Wie Sie mit Wirtschaftsmediation Geld sparen?

Auch wenn Konflikte am Arbeitsplatz unausweichlich zum Alltag gehören, können die wenigsten Führungskräfte die tatsächlichen Konfliktkosten in ihrem Unternehmen konkret benennen. Das ist nicht verwunderlich, gibt es doch in der Buchhaltung kein Konto mit dieser Bezeichnung. Dass die Konfliktkosten ganz erheblich sein können, zeigt eine Studie der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Demnach betragen Konflikte zwischen und mit Mitarbeitern bis zu 20% der Personalkosten.
Die Konfliktkosten durch gescheiterte Projekte belaufen sich in Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern auf 100.000 bis 500.000 Euro – pro Jahr. In größeren Unternehmen können es auch deutlich mehr sein.

Viele Unternehmen setzen daher auf erfahrende Mediatoren, um ihre Konfliktkosten dauerhaft zu senken und Gerichtsverfahren zu vermeiden. Denn nicht nur beim Kostenvergleich schneidet die Wirtschaftsmediation im Vergleich zum Gerichtsverfahren in vielerlei Hinsicht besser ab.

Was unterscheidet eine Wirtschaftsmediation von einem Gerichtsverfahren?

Die Besonderheit einer Mediation liegt darin, dass die Konfliktparteien mit Unterstützung des Mediators eigenverantwortliche Lösungen erarbeiten.
Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Zivilgerichtsverfahren um ein öffentliches, nicht-vertrauliches Verfahren vor einem staatlichen Gericht. Entscheidungen erfolgen aufgrund der Rechtslage, d.h. die Konfliktparteien selbst sind nicht an der Lösungsfindung beteiligt. Im Gerichtsverfahren geht es nicht darum, „Win-win-Lösungen“ zu erarbeiten – die Parteien verfolgen das Ziel, die gegnerische Partei zu besiegen.

Im Gerichtsverfahren richten sich die Kosten nach dem Streitwert, zusätzlich fallen weitere Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugen, Auslagen und ein mögliches Berufungsverfahren an. Hinzu kommt: Im Gerichtsprozess gibt es regelmäßig eine unterliegende Partei, die die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.

Die Leistung eines Mediators hingegen wird nach einem zuvor vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Eine Mediation ist schon deshalb meist kostengünstiger, da sie auf der Akzeptanz der Konfliktpartner beruht und konstruktive Lösungen deutlich schneller erarbeitet werden können.
Hinzu kommen die hohen psychischen Kosten, die ein langwieriges Gerichtsverfahren über Monate oder gar Jahre mit sich bringt. Bei einer Mediation kann eine Lösung bereits nach wenigen Tagen oder Wochen erreicht sein.

Wann eine Wirtschaftsmediation sinnvoll ist

Eine Mediation ist immer dann sinnvoll, wenn die Beteiligten Wert auf eine zukunftsorientierte Lösung legen, von der alle gleichermaßen profitieren. Für Konfliktpartner mit einem hohen Bedürfnis nach Eigenverantwortung für Inhalte und Ergebnisse ist die Mediation daher die Methode der Wahl.

Die positive Atmosphäre, der strukturierte Ablauf sowie eine moderierte, allparteiliche Gesprächsführung sorgen während einer Wirtschaftsmediation dafür, dass die Konfliktpartner im Gespräch bleiben. Unternehmen, die Wert auf eine förderliche Kommunikation und nachhaltige Zusammenarbeit legen, profitieren ganz besonders von dieser wertschätzenden Form der Konfliktbearbeitung.

KPMG-Konfliktkostenstudie (2009)
https://kpmg-law.de/content/uploads/2018/07/2009_Konfliktkosten_Reibungsverluste_in_Unternehmen.pdf

KPMG Best Practice Konflikt(kosten)management (2012)
http://dzkk.de/PDF/konfliktkosten-management2012.pdf

Vergleichstabelle Anwalt, Gericht versus Wirtschaftsmediator:

Anwalts und Gerichtskosten Mediator / Wirtschaftsmediator
Die Kosten im Gerichtsprozess richten sich nach dem Streitwert. Dabei bestimmen sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG). Es sind somit z.B. zu kalkulieren bei einem:

– Streitwert von   10.000 € bis   4.000 €
– Streitwert von 100.000 € bis 14.000 €
– Streitwert von 500.000 € bis 32.000 €

Neben den Kosten für das Gericht sowie den Anwälten, sind ggfls. zusätzliche Kosten für Gutachter, Zeugen und sonstige Auslagen zu kalkulieren; hinzukommen die Kosten eines möglichen Berufungsverfahrens.

Die eigenen, persönlichen Kosten der Partei in Zeit und Spesen müssten außerdem berücksichtigt werden.
Die angerufenen Gerichte werden zudem erst tätig, wenn gem. § 65 Abs. 1 GKG der Gerichtskosten-vorschuss eingezahlt ist.

Quelle: https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Ein-Vergleich-Prozesskosten-und-Kosten-einer-Mediation_78035

Kostenrechner:  https://www.smart-rechner.de/prozesskosten/rechner.php

Bei einer reinen finanziellen Kostenbetrachtung findet die Belastung von Körper, Seele und Geist, die ein über Monate oder gar Jahre andauernder vor Gericht ausgetragener Rechtsstreit für jede Partei mit sich bringt, keine Berücksichtigung. Das Ziel einer jeden Prozesspartei besteht darin, über den anderen zu siegen oder sogar ihn bzw. seine Existenz zu vernichten. Die Zeit und die Vorgehensweise wird auf die Konfrontation gelenkt und nicht auf einen Lösungsansatz, der im besten Fall eine Win-Win-Situation ergibt.

Zu beachten ist ferner, dass im Gegensatz zum Gerichtsverfahren im Mediationsverfahren ein möglicher Imageverlust der Parteien (der Firma) sowie ein Urteil über einen Präzedenzfall vermieden werden kann.

Quelle: https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Ein-Vergleich-Prozesskosten-und-Kosten-einer-Mediation_78035

Annahme: Wirtschaftsmediator Krügel

Stundensatz 380 € zzgl. USt.

– Streitwert von   10.000 €: 3.150 €         (- 850 €)
– Streitwert von 100.000 €: 5.400 €     (- 8.600 €)
– Streitwert von 500.000 €: 9.450 €   (-22.550 €)